Externistenprüfungen können über eine Schulstufe, einen Unterrichtsgegenstand oder in Form einer Externistenreifeprüfung abgelegt werden.
Hinweis: Von Seiten der Schule können leider keine Schulbücher zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Externistenprüfung ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe.
Prüfungskandidaten/-innen haben ein Ansuchen um Zulassung zu einer Externistenprüfung schriftlich an der Schule einzubringen. Entsprechende Formulare sind auf der Schulhomepage verfügbar.
Dokumente
Zur Anmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Lichtbildausweis
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie einer Urkunde über allfälligen Namenswechsel
- Nachweis des positiven Abschlusses der 8. Schulstufe (im Original und in Kopie)
- Eventuell Zeugnisse höherer Schulstufen, um Stoffanrechnungen zu erhalten (im Original und in Kopie)
- Nachweis über die Beendigung des Schulbesuchs an der zuletzt besuchten höheren Schule (im Original und in Kopie)
- Bewilligung des häuslichen Unterrichts. (Nur bei schulpflichtigen KandidatInnen!)
Bei der Anmeldung fallen Gebühren an, die sich auf € 14,30 für das Ansuchen und je € 3,90 für jedes Dokument im Original belaufen. Die Gebühren sind auf das Bankkonto des BORG Wiener Neustadt: IBAN: AT68 0100 0000 0538 0316, BIC: BUNDATWW zu überweisen.
Das Ansuchen um Zulassung ist bei Kandidaten/innen, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, sowohl vom Kandidaten/von der Kandidatin selbst als auch von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Das Ansuchen ist vollständig ausgefüllt im Sekretariat abzugeben. Innerhalb von zwei bis drei Monaten wird ein Zulassungsbescheid ausgestellt, der eine Auflistung aller Prüfungen enthält, die zu absolvieren sind. Erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides kann eine Anmeldung zu entsprechenden Prüfungen erfolgen.
Externistenprüfung über eine Schulstufe
Prüfungskandidaten/-innen haben Prüfungen in allen Pflichtgegenständen der betreffenden Schulstufe innerhalb eines Schuljahres abzulegen. Handelt es sich um eine(n) noch schulpflichtige(n) Kandidaten/-in sind alle Prüfungen ausschließlich im Monat Juni zu absolvieren. Die Prüfungen werden in den jeweiligen Schularbeitsfächern schriftlich und mündlich, in Nebenfächern nur mündlich bzw. praktisch durchgeführt. Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der längsten Schularbeit in der betreffenden Schulstufe. Eine mündliche Prüfung besteht aus zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen.
Im Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über eine Schulstufe (nach vollendeter Schulpflicht) bzw. Anmeldung zu Externistenprüfungen – Häuslicher Unterricht (für schulpflichtige Kandidaten) ist die gewünschte Schulform und die Schulstufe anzugeben.
Wählt man ein ORG mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt, muss man sich ab der 11. Schulstufe zwischen Musik und Bildnerischer Erziehung entscheiden. Der gewünschte Gegenstand ist im Ansuchen anzukreuzen.
Externistenprüfung über einen Unterrichtsgegenstand
Im Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über einen Unterrichtsgegenstand ist die gewünschte Schulform, die Schulstufe und der Unterrichtsgegenstand anzugeben.
Externistenreifeprüfung
Mit der erfolgreichen Ablegung der Externistenreifeprüfung werden alle Berechtigungen erworben, die mit einer Reifeprüfung einhergehen.
Vor der eigentlichen Hauptprüfung (Reifeprüfung) sind Zulassungsprüfungen über alle im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände der gesamten Oberstufe erfolgreich abzulegen (ausgenommen Bewegung und Sport – sofern als Schulart nicht ein ORG mit sportlichem Schwerpunkt gewählt wird).
Zulassungsprüfungen sind in Hauptfächern bzw. Schwerpunktfächern schriftlich und mündlich abzulegen, in Nebenfächern mündlich bzw. praktisch. Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der längsten Schularbeit in der 12. Schulstufe. Eine mündliche Prüfung besteht aus zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen. Der Kernstoff zu den einzelnen Prüfungsgegenständen ist auf der Schulhomepage abrufbar. Eine Einschränkung des Prüfungsgebiets der Zulassungsprüfungen kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage anrechenbarer Zeugnisse) gewährt werden.
Weiters sind Zulassungsprüfungen über Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von sechs Wochenstunden zu absolvieren. Hier sind zwei unterschiedliche Gegenstände zu wählen, einer davon einjährig (zwei Wochenstunden) und einer zweijährig (vier Wochenstunden). In diesen Wahlpflichtgegenständen sind Themen auszuarbeiten, die Behandlung eines Themas soll in etwa vier Seiten umfassen. Im einjährigen Wahlpflichtgegenstand sind drei Themen zu behandeln, im zweijährigen sind es sechs Themen. Die Themen können je nach Prüfer entweder selbst gewählt werden oder sind einem vorgegebenen Themenpool zu entnehmen. Die gewählten Themen müssen spätestens 3 Monate vor Prüfungstermin vom Prüfer bewilligt werden. Die ausgearbeiteten Themen sind mindestens 2 Wochen vor Prüfungstermin dem Prüfer zu übermitteln.
Im Zuge der Externistenreifeprüfung ist eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) über ein selbst gewähltes Thema zu verfassen. Im Ansuchen ist bereits ein Themenvorschlag anzugeben. Das Thema kann nach Erhalt des Zulassungsbescheides nicht mehr geändert werden.
Das Formular zur VWA ist gemeinsam mit dem Ansuchen um Zulassung zur Externistenreifeprüfung vollständig ausgefüllt abzugeben. Die fertiggestellte Arbeit ist in Form von zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren spätestens bei der Anmeldung zur Reifeprüfung in der Prüfungskommission abzugeben. Die Präsentation der VWA erfolgt im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung.
Nähere Informationen zur VWA unter www.ahs-vwa.at.
Das Ansuchen hat die Gegenstände der schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen der Reifeprüfung zu beinhalten. Es besteht die Wahl zwischen drei schriftlichen und drei mündlichen Teilprüfungen oder vier schriftlichen und zwei mündlichen Teilprüfungen.
Schriftlich sind in jedem Fall die Gegenstände Deutsch, lebende Fremdsprache und Mathematik zu wählen. Als vierte schriftliche Klausur kann eine weitere Sprache oder ein Schwerpunktfach des betreffenden Zweiges gewählt werden (z.B. Sportkunde im ORG mit sportlichem Schwerpunkt, Biologie und Umweltkunde oder Physik im ORG mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt …)
Nach positiver Absolvierung aller Zulassungsprüfungen kann eine Anmeldung zur Reifeprüfung erfolgen. Das Formular zur Anmeldung zur Reifeprüfung ist vollständig ausgefüllt an der Schule einzureichen. Mit der Anmeldung ist auch die fertiggestellte VWA einzureichen. Anmeldungen für den Haupttermin (Mai) haben bis spätestens Anfang Jänner zu erfolgen, für den 1. Nebentermin (September) bis spätestens Anfang Juni, für den 2. Nebentermin (Jänner) bis spätestens Anfang November.
Die Themenpools für die Reifeprüfung werden nach Anmeldung übermittelt.
Prüfungskandidaten/-innen dürfen zum Zeitpunkt der Hauptprüfung nicht jünger sein als Schüler/-innen bei Absolvierung des betreffenden Bildungsgangs.